Allgemeine Geschäftsbedingungen

QBS Software GmbH
Verkaufsbedingungen und -konditionen

1. Auslegung

1.1    Definitionen

QBS Software GmbH (“QBS Software”) ist eine eingetragene Firma (registriert in München, Deutschland, unter der Handelsregisternummer 171764) (“die Firma”) deren eingetragene Adresse wie folgt lautet: Grünwalder Weg 13 a, 82008 Unterhaching (‘’QBS Software’’).

“BGB” steht für das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch.

“Werktag” bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist, an dem die Banken in München für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

“Geschäftszeiten” bedeutet von 9:00 bis 17:00 Uhr, von Montag bis Freitag.

“Konditionen” sind diese Geschäftsbedingungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

“Vertrauliche Informationen” bedeutet alle Informationen, die von der offenlegenden Partei oder ihrer Vertreter gemäß dem Vertrag preisgegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: finanzielle Daten, Geschäftsdaten, technische Daten oder andere Daten, und alle weiteren vertraulichen Informationen (ob schriftlich, mündlich, visuell oder in elektronischer oder magnetischer Form oder mittels anderer Medien):

a)    bezüglich der Geschäfte und Angelegenheiten einer Partei einschließlich ihrer jeweiligen Subunternehmer, Lieferanten, Kunden, Klienten oder sonstigen Kontakte (falls zutreffend), welche die andere Partei bezieht oder erhält; oder
b)    zu welchen sie auf Grund von jeglichen Gesprächen oder Geschäften Zugang oder erfahren hat, oder die eine Partei mittels Beobachtungen bei Besuchen auf dem Anwesen der anderen Partei erfährt.

“Verbraucher” hat die in Artikel 13 des BGB festgelegte Bedeutung.

“Vertrag” bezieht sich auf den Vertrag zwischen QBS Software und dem Kunden zwecks Verkauf von Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen aus denen der Auftrag besteht; diese Konditionen und jegliche weiteren Dokumente (oder Teile davon), die im Auftrag genannt sind und denen QBS Software ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.

“Kunde’’ ist die Person, Firma oder andere Körperschaft, die die Produkte und/oder Dienstleistungen von QBS Software laut Vertrag kauft.

“Datenschutzvorschriften” meint das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung.

“Auftragsverarbeitungsvertrag” hat die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Bedeutung.

“Betroffene Person” hat die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Bedeutung.

“Offenlegende Partei” bezeichnet eine Vertragspartei, die vertrauliche Informationen offenbart.

“Dokumentation” bedeutet Dokumentation, falls diese für die Verwendung der Produkte benötigt oder geliefert wird.

“Endbenutzer” bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen entweder durch QBS Software oder durch den Kunden zur Nutzung im Rahmen ihres regulären Geschäftsbetriebs und nicht im Hinblick auf einen weiteren Vertrieb erwirbt.

“Unternehmer” hat die in Artikel 14 des BGB festgelegte Bedeutung.

“Elektronischer Software-Download” (ESD) bezeichnet Software, die auf elektronischem Weg ausgeliefert wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Download von einer Webseite.

„Gebühren“ bedeutet den Gesamtpreis des vom Kunden an QBS Software für die Lieferung von Produkten gezahlten Preises und/oder die vom Kunden an QBS Software für die Erbringung von Dienstleistungen gezahlten Gebühren.

“EULA-Endbenutzer-Lizenzvertrag“, bezeichnet den Endbenutzer-Lizenzvertrag (oder jede andere Vereinbarung, die eine im Wesentlichen ähnliche Funktion wie ein Endbenutzer-Lizenzvertrag erfüllt), der für das jeweilige Produkt gilt und zwischen dem Hersteller dieses Produkts und seinem Endbenutzer geschlossen wurde.

“DSGVO“ (GDPR) steht für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Regulation (EU) 2016/679).

“Hardware” bezeichnet Informationstechnologie, Computer- und Kommunikationshardware, Peripheriegeräte und Hardwarezubehör, die dem Kunden durch QBS Software laut dem Vertrag zu liefern sind.

“Geistige Eigentumsrechte” bezeichnet Rechte jeglicher Art, ob eingetragen oder nicht eingetragen, einschließlich jeglichem/-r Patent, Designrecht, Urheberrecht, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Dienstleistungsmarke, Datenbankrecht und weiteren geistigen Eigentumsrechten, ob eintragungsfähig oder nicht eintragungsfähig, die jetzt oder in der Zukunft weltweit überall bestehen können.

“Hersteller” bezeichnet

a)    in Bezug auf Hardware, ihren Hersteller; und
b)    in Bezug auf Software, ihren Herausgeber oder Lizenzgeber.

“Sachmangel” hat die in Artikel 434 des BGB festgelegte Bedeutung.

“Auftrag” bezeichnet ein schriftliches oder mündliches Angebot, einen Kostenvoranschlag, eine Vereinbarung, eine Lieferung in Bezug auf die Produktlieferung durch oder im Auftrag von QBS Software.

“Partei“ bezeichnet die Vertragspartei, und “die Parteien” steht für beide Vertragsparteien.

“Personenbezogene Daten” hat die in der DSGVO (GDPR) festgelegte Bedeutung.

“Verarbeitung” hat die in der DSGVO (GDPR) festgelegte Bedeutung.

“Produkt(-e)” bezeichnet jegliche Hardware, Software oder andere Güter, die dem Kunden laut Vertrag von QBS Software geliefert werden.

“Empfangende Partei“ bezeichnet eine Partei, die vertrauliche Informationen direkt oder indirekt im Rahmen von oder in Verbindung mit dem Vertrag erhält oder erlangt.

“Vertreter” bezeichnet Mitarbeiter, Amtsträger, Berater, Makler oder Vertreter.

“Dienstleistungen“ bezeichnet jegliche Dienstleistungen, die vom Hersteller oder von Dritten im Auftrag von QBS Software an Kunden oder Endbenutzer laut Auftrag ergehen.

“Software” bezeichnet die vorverpackte Software oder die Mittel zum Herunterladen und/oder Aktivieren von “Elektronischen Software-Downloads” (ESD), die dem Kunden von QBS Software gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Verlängerung der Software und der Wartung und Unterstützung der Software durch den Hersteller.

“Software-Abonnement” bezeichnet Software, die dem Kunden durch QBS Software zur Verfügung gestellt wird, und zwar auf der Grundlage, dass der Preis der Software auf der Anzahl der Benutzern und/oder der Nutzung basiert, und die Lizenzgebühren werden dem Kunden von QBS Software monatlich oder in anderen regelmäßigen Zeitabständen mit zusätzlichen Rechnungen bei übermäßiger Nutzung in Rechnung gestellt.

“Spezifikation” bezeichnet die Spezifikation für die in einem Auftrag festgelegten Produkte und Dienstleistungen.

“Dritter” bezeichnet jede Person, Firma oder andere Gesellschaft, die nicht QBS Software oder der Kunde ist.

1.2    Auslegung – weitere Erläuterungen

a)    Eine Bezugnahme auf eine Person schließt eine natürliche Person, juristische Person oder nicht eingetragene Körperschaft (egal ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat oder nicht), mit ein.
b)    Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger und zugelassenen Rechtsnachfolger mit ein.
c)    Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift ist eine Bezugnahme auf diese in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift beinhaltet jegliche untergeordnete Gesetzgebung, die laut diesem Gesetz oder der gesetzlichen Vorschrift erlassen wurde.
d)    Jegliche Wörter, die auf die Begriffe “einschließlich”, “beinhalten”, “insbesondere”, “zum Beispiel” oder ähnliche Ausdrücke folgen, sollen als veranschaulichend verstanden werden und schränken den Sinn der Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein.
e)    Ein Hinweis auf „schreiben“ oder „schriftlich“ beinhaltet E-Mail.
f)    Insoweit sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, schließen Wörter im Singular auch den Plural mit ein und andersherum.
g)    Die Überschriften sollen das Zurechfinden erleichtern, und sind nicht dazu gedacht, die Auslegung jeglicher Klauseln zu beeinflussen.

2.  Verkaufsbedingungen und -konditionen

Diese Konditionen gelten für alle Verträge zwischen QBS Software und einem Kunden. Außer dort, wo es ausdrücklich anderweitig schriftlich durch QBS Software vereinbart wurde, gelten sie unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, ungeachtet des Datums etwaiger alternativer Bedingungen und Konditionen, die QBS Software zugesandt werden oder anderweitig vermeintlich gelten.

Die Konditionen werden für den Kunden bindend, je nach dem welches Ereignis zuerst eintritt:

a)    Der Kunde unterschreibt oder stimmt diesen Konditionen schriftlich zu (dies kann eine E-Mail oder eine Annahme auf elektronischem Weg sein, oder ein als Annahme erachtetes Kundenverhalten);
b)    Der Kunde erteilt QBS Software einen Auftrag;
c)    Ein Kundenauftrag wird durch QBS Software angenommen;
d)    Der Kunde zahlt einen Betrag für einen in einem Auftrag angegebenen Posten; oder
e)    QBS Software liefert, installiert, verwendet oder erhält Zugang zu (wo anwendbar) jeglichem Produkt oder Dienstleistung.

  3. Vertragsgrundlage

3.1    Diese Konditionen gelten für alle Verträge

a)    unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, die der Kunde versuchen könnte aufzuerlegen oder durchzusetzen (einschließlich jeglicher Standardbedingungen und Konditionen des Kunden); und
b)    im größtmöglichen gesetzlich erlaubten Umfang, unter Ausschluss jeglicher anderer Bedingungen und Konditionen, die durch Gesetz, Handelsbrauch, oder Geschäftsgang impliziert sind.

3.2    Die Annahme eines Auftrags durch QBS Software stellt keine Zustimmung zu den im Auftrag festgelegten oder erwähnten Bedingungen oder Konditonen dar.

3.3    Es ist QBS Softwares Politik, Produkte und Dienstleistungen nur an Unternehmer zu liefern, mit der Absicht, dass der Endbenutzer ebenfalls ein Unternehmer ist. QBS Software liefert keine Produkte, die zur Verwendung durch den Konsumenten bestimmt sind.  Mit Annahme dieser Konditionen garantiert der Kunde, dass er ein Unternehmer ist und nicht vorhat, die Produkte an Konsumenten weiterzuverkaufen.

3.4    Jeder Auftrag stellt ein Angebot des Kunden dar, die Produkte oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Konditionen zu erwerben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen, die durch den Kunden in oder mit dem Auftrag übermittelt werden, korrekt, vollständig und genau sind.

3.5    Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn QBS Software eine unterzeichnete schriftliche Annahme des Auftrags ausstellt, die von einer berechtigten Person unterschrieben oder ausgefertigt wurde.

3.6    Alle Aufträge über Elektronische Software-Downloads (ESDs) und für jegliche andere Produkte, die nicht durch QBS Software auf Lager gehalten werden, werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts zu normalen Preisen akzeptiert. QBS Software ist nicht haftbar zu machen für die Nichterfüllung eines Auftrags, wenn dies darauf zurückzuführen ist, dass der Hersteller oder jeder andere Lieferant von QBS Software die Lieferung gar nicht oder nicht zu den normalen Handelsbedingungen vornimmt.

3.7    Ein von QBS Software für die Produkte ausgestellter Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar und bindet QBS Software nicht an die Annahme des Auftrags. Ein Kostenvoranschlag ist nur an dem Werktag der Ausstellung gültig, außer er wird durch QBS Software vor der Auftragserteilung zurückgezogen oder geändert.

4. Weitere Konditionen

4.1    Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, liefert QBS Software nur nicht veränderbare und lauffähige Versionen jeglicher Software.

4.2    Die Produkte werden durch QBS Software gemäß dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) des Herstellers geliefert und/oder den Nutzungsbedingungen und -konditionen für diese Produkte wie vom Hersteller zum Lieferzeitpunkt definiert.

4.3    QBS Software kann einen Auftrag unter dem Vorbehalt annehmen, dass der Kunde die “Weitergabe” vom zusätzlichen Bedingungen und Konditionen des Herstellers akzeptiert (“Weitergabebedingungen”). Dort wo dies zutrifft, wird der Kunde von QBS Software darauf hingewiesen, dass die Weitergabebedingungen gelten, und es wird ihm eine Kopie der Weitergabebedingungen ausgehändigt oder ihm schriftlich mitgeteilt, wo er eine Kopie erhalten kann und der Kunde:

a)    ist an diese Weitergabebedingungen gebunden, so als ob diese Bestandteil dieser Konditionen wären; und
b)    darf die jeweiligen Produkte nur unter den Bedingungen weiterverkaufen, dass der Kunde des Kunden an die Weitergabebedingungen gebunden ist; und dass der Kunde des Kunden die jeweiligen Produkte selbst nur zu den gleichen Bedingungen weiterverkaufen kann, so als ob er der Kunde zu diesem Zweck laut Klausel 4.3 wäre.

4.4    QBS Software kann einen Auftrag unter dem Vorbehalt annehmen, dass der Kunde eine Anforderung des Herstellers akzeptiert, QBS Software oder dem Hersteller eine Dokumentation zu besorgen und aufzubewahren und/oder eine Dokumentation über den Nachweis beizubringen, dass der Endbenutzer den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und/oder jegliche anwendbaren Weitergabebedingungen (eine „Dokumentationsanforderung“), akzeptiert hat. Dort wo eine Dokumentationsanforderung vorliegt, wird der Kunde darauf hingewiesen, und der Kunde muss jegliche von QBS Software benötigte Dokumentation vorlegen, um die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen oder sicherzustellen, dass der Endbenutzer dies tut.

4.5    Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen um sicherzustellen, dass der Endbenutzer den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) annimmt, der für das Produkt/die Produkte, gilt.

4.6    Außer falls QBS Software ausdrücklich zustimmt Dienstleistungen zu erbringen, deren Umfang ausdrücklich die Beratung eines Kunden und/oder Endbenutzers im Hinblick auf die Produkte und/oder Dienstleistungen einschließt, die er zur Erfüllung einer bestimmten Anforderung empfiehlt, bestätigt der Kunde, dass er sich bei der Bestimmung der Eignung von jeglichen Produkten und/oder Dienstleistungen und deren Eignung für einen allgemeinen oder spezifischen Zweck ausschließlich auf seine eigenen Fähigkeiten und sein eigenes Urteilsvermögen und/oder auf das des Endbenutzers, und nicht auf das von QBS Software verlässt.

4.7    Der Kunde muss vollständige und genaue Aufzeichnungen aller verkauften oder retournierten oder umgetauschten Produkte oder Dienstleistungen führen, sowie über die Namen und Adressen sämtlicher Dritter, an die Software weiterverkauft wurde, und er muss diese Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tätigkeitsberichte) in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen QBS Software in angemessenen Zeitabständen zur Verfügung stellen.

4.8    Dienstleistungen

4.8.1    Falls QBS Software zustimmt Dienstleistungen auszuführen, ist jede Schätzung oder Angabe von QBS Software in Bezug auf die Anzahl der Tage oder Stunden, die QBS Software oder ein Drittanbieter der Dienstleistungen für eine bestimmte Aufgabe benötigt, lediglich als Schätzung zu verstehen. Außer im Falle von Betrug, arglistigem Fehlverhalten, vorsätzlichem Verhalten oder grob fahrlässigem Verhalten, ist QBS Software nicht haftbar zu machen für eine Verzögerung oder für jeden anderen Verlust, Schaden oder weitere Kosten jeglicher Art, die der Kunde erleidet oder ihm entstehen, falls eine solche Schätzung oder Angabe falsch ist.

4.8.2    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beinhalten die für die Dienstleistungen vereinbarten Gebühren weder Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten noch die Kosten für die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen aufgewendete Reisezeit, die QBS Software dem Kunden zu seinen bzw. zu den jeweils geltenden Sätzen des Drittanbieters (wie zutreffend) in Rechnung stellt, die QBS Software dem Kunden auf Anfrage bestätigt.

4.8.3    QBS Software führt Dienstleistungen normalerweise während der Geschäftszeiten durch, kann jedoch vom Kunden nach angemessener Ankündigung verlangen, den Zugang zu dessen Räumlichkeiten oder zu den Räumlichkeiten des Endbenutzers zu anderen Zeiten gewährt oder verschafft zu bekommen.

4.8.4    Auf Kundenanfrage hin kann QBS Software zustimmen (ist aber nicht daran gebunden, außer es wurde anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart), Dienstleistungen außerhalb der Geschäftszeiten zu erbringen. QBS Software hat dann jedoch das Recht, angemessene Zusatzgebühren bei Erfüllung einer solchen Anfrage zu erheben.

4.8.5    Der Kunde sichert zu, dass er über angemessene Inspektions-, Test- und Genehmigungsprozesse in Bezug auf jegliche erbrachte Dienstleistungen verfügt, und er wird QBS Software nach Abschluss der Erbringung jeglicher Dienstleistungen durch QBS Software bestätigen, dass die Erbringung der Dienstleistungen abgeschlossen ist. Diese Bestätigung durch den Kunden gilt als uneingeschränkte Annahme des zufriedenstellenden Abschlusses dieser Dienstleistungen durch den Kunden. Falls der Kunde seine Bestätigung der Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung von QBS Software zwecks Abschluss der Dienstleistungen weder bestätigt noch irgendwelche Bedenken äußert, gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden, einschließlich der Annahme, dass sie vollständig erbracht wurden, als erfolgt.

4.8.6    Sollte der Kunde mit der Leistung von jeglichem Personal, das von QBS Software oder von Dritten bereit gestellt wurde, um im Namen von QBS Software Dienstleistungen für QBS Software zu erbringen, unzufrieden sein, muss der Kunde QBS Software schriftlich unter Nennung der unzufriedenstellenden Leistung benachrichtigen und, sofern QBS Software davon überzeugt ist, dass die Unzufriedenheit des Kunden angemessen ist, das Personal so bald wie realisierbar zu ersetzen.

4.8.7    Außer im Falle von Betrug, arglistigem Fehlverhalten, vorsätzlichem Verhalten oder grob fahrlässigem Verhalten übernimmt QBS Software keine Haftung aufgrund von jeglichen Mängeln bei der Erbringung der Dienstleistungen, außer:

a)    es wurde durch den Kunden ein angemessener, detaillierter Prüf- und Testprozess vorgenommen um festzustellen, ob die Dienstleistungen korrekt und vollständig ausgeführt wurden, und
b)    eine solche Prüfung hat entweder den mängelverursachenden Schaden identifiziert oder bestätigt oder es konnte auf Grund der verborgenen und nicht überprüfbaren Art nicht erwartet werden, den mängelverursachenden Schaden zu identifizieren oder zu bestätigen,

4.8.8    QBS Software ist nur verantwortlich für Hilfestellungen und/oder Wartungsdienstleistungen in Bezug auf Produkte die dem Kunden geliefert wurden, wenn QBS Software dem ausdrücklich schriftlich im Vertrag zugestimmt hat. Falls im Vertrag nichts anderes festgehalten wurde, besteht dies im Allgemeinen aus angemessener Hilfestellung in der Problemlösung mittels Telefongesprächen, die vom Personal des Kunden oder vom Personal des Endbenutzers ausgehen. Sollte QBS Software nicht in der Lage sein die Anfrage in einem Telefongespräch zu klären, muss der Kunde unter Umständen den Hersteller des Produkts direkt kontaktieren.

4.8.9    Der Kunde kann von Zeit zu Zeit den Umfang einer Dienstleistung ändern wollen. QBS Software wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, solche Änderungswünsche zu berücksichtigen. Jegliche Änderungen der Gebühren und/oder des Zeitplans infolge einer solchen Änderung werden zwischen dem Kunden und QBS Software ausgehandelt, und wenn diese Verhandlungen zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die erforderliche Notwendigkeit einer Änderung bestätigt, noch nicht abgeschlossen sind, akzeptiert der Kunde, dass jegliche Erhöhung der Arbeit, die aufgrund der Änderung erforderlich ist, auf Zeit- und Materialbasis zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen von QBS Software oder dessen Drittanbietern (wie zutreffend) für die betreffenden Dienstleistungen erbracht wird, die QBS Software dem Kunden auf Anfrage bestätigen wird.

4.8.10    Obwohl die Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Sicherheit laut Gesetz erbracht werden, kann QBS Software, außer im Falle von Betrug, betrügerischem Fehlverhalten, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, keine Garantie für die Richtigkeit von Ratschlägen, Entwürfen oder Berichten übernehmen.

4.8.11    QBS Software ist eine in München registrierte Firma. Kontaktangaben für Anfragen jeglicher Art in Bezug auf die von QBS Software bereitgestellten Dienstleistungen erhalten Sie unter:

QBS Software GmbH
Grünwalder  Weg  13 a
82008 Unterhaching

Telefon: +49 (0) 89 – 231 4142 0

QBS Software kann elektronisch mittels eines Kontaktformulars auf folgender Webseite kontaktiert werden: https://www.qbssoftware.de/kontakt/

4.8.12    Die QBS Software GmbH ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert unter der Umsatzsteueridentifikationsnummer 11 143 125 90728 57.

5. Lieferung

5.1    QBS Software muss sicherstellen, dass jeder Produktlieferung ein Lieferschein beiliegt (der „Lieferschein“), der das Bestelldatum aufweist, sowie alle relevanten Kundenreferenznummern und Referenznummern von QBS Software, die Art und Menge der Produkte (einschließlich der Codenummern der Produkte, wo anwendbar), spezielle Lagerungsanweisungen (falls vorhanden) und, falls die Produkte in Teilmengen geliefert werden, die ausstehende, zu liefernde Restmenge der Produkte.

5.2    Falls QBS Software die Produkte nicht liefert, ist QBS Softwares Haftung auf die maximal durch das Gesetz zulässige Höhe auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem günstigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich der Produktpreise. Soweit gesetzlich zulässig, haftet QBS Software nicht für Lieferausfälle der Produkte, sofern diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es versäumt hat, QBS Software mit adequaten Lieferanweisungen oder jeglichen anderen Anweisungen zu versorgen, die zur Lieferung der Produkte notwendig sind.

5.3    Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur eine Schätzung. Soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, berechtigt eine zumutbare Lieferverzögerung den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

5.4    Sollte der Kunde die Lieferung der Produkte nicht innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung durch QBS Software an den Kunden, dass die Produkte bereit stehen für die Lieferung, akzeptieren, so gilt, außer in den Fällen, in denen ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen von QBS Software aus dem Vertrag verursacht wird, folgendes:

a)    die Lieferung der Produkte gilt um 09:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag an dem QBS Software den Kunden über die Bereitstellung der Produkte informiert hat als abgeschlossen; und
b)    QBS Software darf die Produkte bis zum Stattfinden der Lieferung lagern und dem Kunden alle damit in Verbindung stehenden Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung) berechnen.

5.5    Hat der Kunde zehn Werktage nach dem Tag, an dem QBS Software den Kunden über die Lieferbereitstellung der Produkte informiert hat, die tatsächliche Lieferung dieser Produkte nicht angenommen, kann QBS Software alle oder Teile dieser Produkte weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen und nach Abzug vertretbarer Lagerungs- und Verkaufskosten dem Kunden jegliche Abweichungen nach unten im Hinblick auf den Produktpreis berechnen oder bei Abweichungen nach oben berücksichtigen.

5.6    QBS Software kann Produkte in Teillieferungen liefern, die einzeln in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Außer falls die geltende Gesetzgebung etwas anderes vorsieht, berechtigt eine Lieferverzögerung oder ein Mangel in/an einer Teillieferung den Kunden nicht dazu, jegliche andere Teillieferung zu stornieren.

5.7        Der Kunde muss jegliche Forderung zwecks Minderlieferung und/oder Schäden an Komponenten oder der Verpackung zum Lieferzeitpunkt auf dem Lieferplan vermerken, und diese Forderungen schriftlich innerhalb von 7 Tagen ab Lieferdatum gegenüber QBS Software bestätigen. Alle Produkte werden als geliefert und fertiggestellt betrachtet, falls keine solche Meldung innerhalb dieses Zeitraums eingeht.

5.8        QBS Software ist berechtigt, davon auszugehen, dass jede Person, die einen Lieferschein unterschreibt oder eine Empfangsbestätigung der Lieferung per E-Mail in Bezug auf die Produkte im Namen des Kunden oder des Kunden des Kunden (falls QBS Software einer Direktlieferung zugestimmt hat) sendet, die den Anschein erweckt, oder danach aussieht berechtigt zu sein, die Lieferung im Namen des Kunden oder des Endbenutzers (je nachdem was der Fall ist) anzunehmen, tatsächlich diese Befugnis hat. Was die Lieferung von Elektronischen Software-Downloads (ESDs) angeht, hat QBS Software das Recht anzunehmen, dass eine Lieferbestätigung und/oder E-Mail-Lesebestätigung, die anscheinend vom E-Mail-System des Kunden oder des Endbenutzers gesendet wurde, auch tatsächlich so ausgestellt wurde.

5.9    Hardware und andere physische Produkte

5.9.1    QBS Software muss sicherstellen, dass:

a)    der Lieferschein jegliche spezielle Lagerungsanweisungen auflistet; und
b)    dass es klar auf dem Lieferschein gekennzeichnet ist, falls QBS Software vom Kunden verlangt, Verpackungsmaterial an QBS Software zurückzugeben. Der Kunde muss diese Verpackungsmaterialen zu den Zeiten zur Abholung zur Verfügung stellen, die QBS Software anfragt. Eine Rücksendung von Verpackungsmaterial geht auf QBS Softwares Kosten.

5.9.2    QBS Software liefert die Produkte an den im Auftrag genannten Ort oder an den Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (der „Lieferort“), nachdem QBS Software den Kunden darüber benachrichtigt hat, dass die Produkte bereit stehen.

5.9.3    QBS Software liefert physische Produkte so nah wie möglich an das Liefergebäude heran, insoweit sichere befestigte Straßen dies erlauben und dann aber nur in das Erdgeschoss dieser Räumlichkeiten. Der Kunde muss auf eigene Kosten Arbeitskräfte zum Ausladen bereitstellen und er muss in angemessener Zeit ausladen. Falls keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, hat QBS Software das Recht, die Kosten für das Ausladen zu berechnen. Schäden die auf Grund von ungeeignetem Lieferzugang oder unvorsichtigem Ausladen entstehen, gehen auf Kundenrisiko.

5.9.4    Die Lieferung ist nach Beendigung des Ausladens der Produkte am Lieferort abgeschlossen.

5.10     Elektronischer Software-Download (ESD) (einschließlich Software-Abonnement)

5.10.1 QBS Software liefert:

a)    Die Software; oder
b)    Download-Anweisungen und den/die Aktivierungsschlüssel, welche es gemeinsam ermöglichen, die Software von einer Internetseite herunterzuladen und zu aktivieren oder zu verlängern

an eine im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. QBS Software ist nicht haftbar zu machen für jeglichen Verlust, der durch dass Versagen des Kunden entsteht, eine korrekte und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, welche die Lieferung des Produkts/der Produkte ermöglicht.

5.10.2 Der Kunde sorgt dafür, dass QBS Software für jede E-Mail, die Elektronische Software- Downloads liefert, eine E-Mail-Liefer-und-Lesebestätigung erhält.

6. Gewährleistung für Produkte

6.1    QBS Software versichert, dass QBS Software das Recht hat die Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen oder bereit stellen zu lassen, übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden oder Endbenutzer störungsfrei und fehlerfrei abläuft. Außer in Bezug auf Hardware, die QBS Software selbst aus Einzelteilen („durch QBS Software montierte Hardware“ ) zusammengebaut hat, bestätigt der Kunde, dass QBS Software nicht der Hersteller dieser Produkte ist und dass QBS Software keinerlei Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf diese Produkte übernimmt, außer es ist in dieser Klausel oder dem BGB anders angegeben. Außer in Bezug auf durch QBS Software montierte Hardware und vorbehaltlich dieser Klausel 6, lauten die einzig verfügbaren Gewährleistungen/Garantien wie folgt:

a)    QBS Software übernimmt für den Zeitraum von einem Jahr ab Produktlieferung die Gewährleistung, dass jegliche Hardware, die es an den Kunden verkauft, bei Lieferung frei von jeglichen Sachmängeln ist (die „Hardware-Gewährleistung“);
b)    Es wird keine Gewährleistung übernommen für jegliche Dokumentation oder Produkte oder Dienstleistungen, die nicht von QBS Software bereit gestellt werden;
c)    Durch den Hersteller kann dem Endbenutzer direkt eine Gewährleistung oder Garantie zustehen. Dies ist die normale Situation, und dort wo solche Gewährleistungen/Garantien bestehen, ist QBS Software mit Ausnahme der Gewährleistungen in dieser Klausel 6 nicht verantwortlich für jegliche Produktgewährleistung die durch den Hersteller besteht, außer dem Kunden mitzuteilen, dass diese besteht und wo eine solche eingeholt werden kann; und
d)    Falls QBS Software selbst den Vorteil einer Gewährleistung oder Garantie durch den Hersteller oder jeglichen anderen Lieferanten bezüglich des/der relevanten Produkts(-e) genießt, wird QBS Software dem Kunden zusätzlich zu jeglicher Gewährleistung die in dieser Klausel 6 gewährt wird, eine gleichwertige Gewährleistung oder Garantie zu der Gewährleistung oder Garantie, die QBS Software für diese(-s) Produkt(-e) erhält, gewähren (die „Gewährleistungsweitergabe“).

6.2    Vorbehaltlich zu dieser Klausel 6 übernimmt QBS Software für den Zeitraum von einem Jahr ab Produktlieferung gegenüber dem Kunden die Gewährleistung, dass die durch QBS Software montierte Hardware zum Lieferzeitpunkt frei von Sachmängeln war und für ein Jahr ab dem Lieferzeitpunkt frei von Sachmängeln bleiben wird, die auf Ihre Herstellung zurückzuführen sind (‘‘CAH-Gewährleistung”).

6.3        QBS Softwares Gewährleistungsverpflichtungen sind wie folgt begrenzt:

6.3.1    QBS Software übernimmt keine unmittelbare Haftung gegenüber den Endbenutzern im Rahmen einer Gewährleistung.

6.3.2    Nach Wahl von QBS Software beschränkt sich die Haftung laut der Hardware-Gewährleistung, CAH-Gewährleistung und Gewährleistungsweitergabe auf die Reparatur oder den Ersatz von fehlerhafter Hardware oder durch den Kunden retournierte Komponenten. Durch QBS Software laut dieser Klausel gelieferte Ersatzhardware oder Komponenten  erhalten eine Garantie für die Restlaufzeit des Gewährleistungszeitraums der Hardware oder der ersetzten Komponenten. Wenn QBS Software laut der Gewährleistung haftbar ist und Ersatzhardware oder Komponenten laut dieser Klausel zur Verfügung stellt, trägt QBS Software die Rücksendekosten für die fehlerhafte Hardware oder die Komponenten und für den Transport der Ersatzhardware oder Komponenten zu den Räumlichkeiten des Kunden oder des Endbenutzers, und zahlt außerdem jegliche Steuern, Zölle oder Gebühren, und der Kunde muss QBS Software alle Steuern, Zölle oder Gebühren berechnen, die aus der Rücksendung der gemäß dieser Klausel 6.3 zu ersetzenden Hardware oder Komponenten an QBS Software entstehen.

6.3.3    Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, übernimmt QBS Software keine Haftung im Rahmen der Hardware-Gewährleistung oder der CAH-Gewährleistung, wenn

a)    die Hardware für andere Zwecke verwendet wurde als für die, für die sie eigentlich normalerweise bestimmt ist; oder
b)    die Hardware für eine Anwendung benutzt wurde, für die sie nicht bestimmt ist; oder
c)    die Hardware durch den Kunden oder Dritte modifiziert wurde (anders als in strenger Übereinstimmung mit der schriftlichen Genehmigung von QBS Software); oder
d)    die Hardware versagt hat auf Grund von Installationen, Dienstleistungen oder Reparaturarbeiten die durch oder im Namen des Kunden stattfanden; oder
e)    die Hardware durch einen Unfall oder böswilliges Verhalten beschädigt wurde.

6.3.4    Die in dieser Klausel 6 genannten Gewährleistungen sind die einzigen Gewährleistungen, die QBS Software gewährt. Soweit dies nach geltendem Recht maximal zulässig ist, übernimmt QBS Software keine weitere Garantie für die Marktgängigkeit eines Produkts oder dessen Eignung für einen bestimmten Zweck. Außerdem übernimmt QBS Software keine Haftung für die Qualität und die Leistung jeglichen Produkts, vorausgesetzt, dass nichts in dieser Klausel 6.3.6 jegliche Haftung für Tod oder Körperverletzung oder für jegliches vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten beschränkt.

6.3.5    Sofern und so weit nicht ausdrücklich schriftlich in einer Aufstellung für die Erbringung von Dienstleistungen in einem Auftrag vereinbart, die Bestandteil des Vertrags ist, übernimmt QBS Software keine Haftung (über die gesetzlich vorgeschriebene Haftung hinaus) in Bezug auf Ratschläge und/oder Informationen, die dem Kunden von QBS Software in Bezug auf Produkte, Konfiguration oder anderweitig erteilt werden können.

6.3.6    Der Kunde muss sicherstellen, dass jegliche Gewährleistungs- oder Wartungsarbeiten, die an den Produkten ausgeführt werden, durch einen qualifizierten und vom Hersteller autorisierten Vertreter ausgeführt werden, der Gewährleistung und Wartung für diese Produkte anbietet.

6.3.7    Mit Ausnahme von Tod oder Körperverletzung einer Person, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von QBS Software verursacht wurde, ist die Haftung von QBS Software in Bezug auf die in den vorstehenden Klauseln 6.1 oder 6.2 gewährte Gewährleistung für Mängel an oder Versagen von Produkten oder für den darauf zurückzuführenden Verlust oder Schaden oder für die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß diesem Vertrag auf den ursprünglichen Preis ohne Mehrwertsteuer für diese Produkte beschränkt.

6.3.8    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gibt QBS Software keine Zusicherungen und Gewährleistungen hinsichtlich der Herkunft der Herstellungsorte oder Produktion der Hardware oder Komponenten ab.

7. Eigentumsrecht und Gefahr

7.2    Die Gefahr geht mit Abschluss der Lieferung der Produkte auf den Kunden über.

7.3    Eigentumsrechte an Elektronischen Software-Downloads (ESDs) gehen bei Lieferung über.

7.4      Eigentumsrechte an Hardware und anderen physischen Produkten gehen so lange nicht an den Kunden über, bis:

a)    QBS Software den vollständigen Rechnungsbetrag (bar oder in frei verfügbaren Mitteln)  für die Produkte erhalten hat, für die die Zahlung fällig wurde. In diesem Fall gehen die Eigentumsrechte an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung der Summe über; oder falls es vorher eintritt
b)    der Kunde die Produkte weiterverkauft.

7.5    Solange ein Betrag gegenüber QBS Software in Bezug auf Hardware und/oder andere physische Produkte, die vom Kunden nicht weiterverkauft wurden, aussteht:

a)    Muss der Kunde die Hardware und/oder andere physische Produkte für QBS Software aufbewahren und die Hardware und/oder andere physische Produkte separat von seinen eigenen Waren so lagern, dass klar ersichtlich ist, dass sich diese in QBS Softwares Besitz befinden;
b)    Darf der Kunde die Hardware und/oder andere physische Produkte, die sich im Besitz von QBS Software befinden, nicht verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld belasten.
c)    Falls die Zahlung für die betreffende Hardware und/oder andere physische Produkte überfällig ist, wird der Kunde die Hardware und/oder andere physische Produkte auf Verlangen an QBS Software ausliefern oder ausliefern lassen, und QBS Software kann ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, die Hardware und/oder andere physische Produkte nach eigenem Ermessen beschlagnahmen und/oder weiterverkaufen, und in Ausübung dieser Rechte kann QBS Software alle Räumlichkeiten betreten, in denen QBS Software glaubt, dass sich dort die Hardware und/oder andere physische Produkte befinden;
d)    Darf der Kunde die Hardware und/oder andere physische Produkte nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Konditionen an seine Kunden verkaufen, übertragen oder anderweitig darüber verfügen; und
e)    Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware und/oder andere physische Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln (oder dafür zu sorgen, dass sie mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden), und der Kunde trägt die alleinige Haftung für die Versicherung der Hardware und/oder anderer physischer Produkte und hat QBS Software für alle Verluste zu entschädigen, die QBS Software aufgrund der Nichtversicherung dieser Hardware und/oder anderer physischer Produkte erleidet oder entstehen.

8. Preise und Bezahlung

8.1    Andere Produkte als Software-Abonnements

8.1.1    Der Preis der Produkte ist der im Auftrag ausgewiesene Preis, oder, falls kein Preis angegeben wurde, der Preis, der in QBS Softwares zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste ausgewiesen ist.

8.1.2    Wo zutreffend, wird die deutsche Mehrwertsteuer auf den Preis der Produkte oder Dienstleistungen hinzuaddiert.

8.1.3    Jegliche weiteren indirekten Steuern, Zollgebühren, Tarife oder ähnliche Gebühren oder Kosten, die aus dem Verkauf und/oder der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen durch QBS Software an den Kunden entstehen, liegen in der Verantwortlichkeit des Kunden.

8.1.4    QBS Software kann bis zu einem Werktag vor der Lieferung durch Bekanntgabe an den Kunden den Preis der Produkte erhöhen, um jeglichen Anstieg der Produktkosten wiederzugeben, die enstehen auf Grund von:

a)    Jeglichem Faktor außerhalb der Kontrolle von QBS Software (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Anstiege von Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
b)    Jeglicher Anfrage des Kunden mit der Bitte um Änderung des Lieferdatums/der Lieferdaten, Menge oder Art der bestellten Produkte, oder der Spezifikation des Produkts; oder
c)    Jegliche Verspätung, die durch Anweisungen des Kunden oder Unterlassen des Kunden, QBS Software angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, entsteht.

8.1.5    Vorbehaltlich Klausel 8.1.6, kann QBS Software dem Kunden für die Produkte zum oder jederzeit nach dem Lieferzeitpunkt die Rechnung stellen.

8.1.6    Sollte der Kunde nicht über ein schriftlich durch QBS Software genehmigtes Kundenkreditkonto verfügen, kann QBS Software eine Rechnung oder eine Pro-Forma-Rechnung ausstellen und diese Rechnung oder Pro-Forma-Rechnung ist zahlbar ohne Abzug vor der Lieferung der Produkte.

8.1.7    Verfügt der Kunde über ein genehmigtes Kundenkreditkonto, sind alle Rechnungen zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum oder innerhalb eines anderweitig ausdrücklich und schriftlich vorab vereinbarten Zeitraums.

8.1.8    QBS Software behält sich das Recht vor, die Bedingungen einer Kreditkontovereinbarung mit dem Kunden für jegliche gelieferte Produkte mit Wirkung ab dem Datum zu widerrufen oder zu ändern, an dem QBS Software den Kunden von einem solchen Widerruf oder einer solchen Änderung in Kenntnis setzt.

8.1.9    An QBS Software zu zahlende Beträge laut den vorstehenden Klauseln 8.1.6 und 8.1.7 sind in frei verfügbaren Mitteln und in der im Vertrag festgelegten Währung auf ein von QBS Software genanntes Bankkonto zu zahlen.

8.1.10    Außer wo ausdrücklich anders in diesen Konditionen oder im Gesetz vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, fällige Zahlungen an QBS Software in Bezug auf eine Forderung für Schäden an Produkten oder eine angebliche Vertragsverletzung durch QBS Software, egal welchen Betrags, zurückzuhalten, noch steht dem Kunden ein Recht auf Aufrechnung zu.

8.1.11     Unberührt der sonstigen Rechte von QBS Software und falls der Kunde einen Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt und gesetzlich nicht anderes vorgesehen ist:

a)    hat QBS Software das Recht, jeglichen Vertrag, der mit dem Kunden abgeschlossen wurde, zu beenden und/oder die Lieferungen auszusetzen;
b)    Muss der Kunde QBS Software entschädigen und schadlos halten in Bezug auf alle Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) die bei dem Versuch, solche überfälligen Beträge einzutreiben, anfallen;
c)    wird der gesamte zu diesem Zeitpunkt ausstehende Saldo des Kunden gegenüber QBS Software auf einem Konto sofort fällig und zahlbar; und
d)    ungeachtet jeglicher vereinbarter Kreditvereinbarungen behält sich QBS Software das Recht vor, den Kunden zur Vorauszahlung von Produkten aufzufordern und/oder zuvor vereinbarte Rabatte oder Nachlässe zu verrechnen und/oder vereinbarte Rabatte oder Nachlassvereinbarungen mit sofortiger Wirkung zu stornieren.

8.2    Software-Abonnement

8.2.1    Vorbehaltlich der Klauseln 8.2.2 und 8.2.3 richtet sich die anfängliche Bepreisung der Produkte und die Grundlage für die Festlegung der zukünftigen Produktpreise nach dem was im Auftrag festgelegt wurde.

8.2.2 Alle anderen Steuern, Zölle, Tarife oder ähnlichen Gebühren oder Abgaben, die beim Verkauf und/oder der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen durch QBS Software an den Kunden anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

8.2.3    Die Laufzeit des Abonnements für das/die Produkt(e) und jegliche Kündigungs- oder Stornierungsbestimmungen sind im Auftrag festgelegt. Ungeachtet solcher Kündigungs- oder Stornierungsbestimmungen beträgt die Mindestkündigungsfrist für die Kündigung oder Stornierung einer Abonnementlaufzeit für Software-Abonnements einen Kalendermonat, der am letzten Tag eines Kalendermonats endet.

8.2.4    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann QBS Software, soweit gesetzlich zulässig, den Preis der Produkte mit einer Benachrichtigung von 7 Werktagen gegenüber dem Kunden erhöhen, um einen Anstieg der Produktkosten zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

a)    Der Hersteller oder andere Lieferanten von QBS Software erhöhen ihre Preise;
b)    Jeglichem Faktor außerhalb der Kontrolle von QBS Software (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Anstiege oder jegliche andere Kosten); oder
c)    Jegliche Verspätung, die durch Anweisungen des Kunden oder Unterlassen des Kunden, QBS Software angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, entsteht.

8.2.5    QBS Software ist berechtigt, vom Kunden die Gebühren für übermäßige Nutzung zu verlangen, die nach der im Auftrag festgelegten Preisformel gelten. Die Höhe dieser Gebühren für übermäßige Nutzung basiert auf der im Auftrag vereinbarten Preisgestaltung und den vom Hersteller an QBS Software übermittelten Informationen über diese übermäßige Nutzung.

8.2.6    Außer es wurde ausdrücklich schriftlich anders festgehalten, gilt folgendes:

a)    Abonnementgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt und sind monatlich zahlbar;
b)    Übermäßige Nutzung für jeden Monat wird durch QBS Software berechnet und im folgenden Monat zusammen mit dem nächsten monatlichen Abonnement in Rechnung gestellt;
c)    Nach einer gemeldeten übermäßigen Nutzung kann QBS Software den Abonnementbetrag erhöhen, um die Höhe der anhaltenden übermäßigen Nutzung widerzugeben; und
d)    QBS Software kann von Zeit zu Zeit weitere Rechnungen für übermäßige Nutzung oder jegliche andere anwendbaren extra Gebühren stellen, die nicht in der regulären monatlichen Rechnung mitinbegriffen sind.

8.2.7    Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Kunden mit genehmigtem Kundenkreditkonto handelt, sind alle Rechnungen zahlbar per Lastschriftverfahren am ersten Tag des Monats oder an einem solchen Datum des Monats, dass zwischen QBS Software und dem Kunden vereinbart wird.

8.2.8    Verfügt der Kunde über ein genehmigtes Kundenkreditkonto, sind alle Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar oder innerhalb eines Zeitraums, der vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.2.9    An QBS Software zu zahlende Beträge laut den vorstehenden Klauseln 8.2.7 und 8.2.8 sind in frei verfügbaren Mitteln und in der im Vertrag festgelegten Währung auf ein von QBS Software genanntes Bankkonto zu zahlen.

8.2.10    Außer wo ausdrücklich anders in diesen Konditionen oder im Gesetz vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, fällige Zahlungen an QBS Software in Bezug auf eine Forderung für Schäden an Produkten oder eine angebliche Vertragsverletzung durch QBS Software, egal welchen Betrags, zurückzuhalten, noch steht dem Kunden ein Recht auf Aufrechnung  zu.

8.2.11    Unbeschadet der sonstigen Rechte von QBS Software, wenn der Kunde einen Betrag am Fälligkeitstag nicht bezahlt, und vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen:

a)    hat QBS Software das Recht jeden Vertrag, der mit einem Kunden abgeschlossen wurde, zu kündigen und/oder sich mit dem Hersteller abzusprechen, den Zugang des Endbenutzers zu den Produkten zu unterbrechen oder zu begrenzen;
b)    entschädigt der Kunde QBS Software und hält QBS Software schadlos in Bezug auf alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die bei dem Versuch entstehen, solche überfälligen Beträge einzutreiben;
c)    Der gesamte zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Saldo des Kunden gegenüber QBS Software, egal auf welchem Konto, wird sofort fällig und zahlbar, einschließlich des Saldos aller Mindestzahlungen, die fällig sind oder in Zukunft während der Mindestlaufzeit jeglicher Laufzeit eines Software-Abonnements fällig geworden wären; und
d)    Ungeachtet jeglicher vereinbarter Kreditvereinbarungen oder der Laufzeit jeglicher Software-Abonnements behält sich QBS Software das Recht vor, jegliche zuvor vereinbarten Rabatte oder Nachlässe nachzuberechnen und/oder vereinbarte Rabatte oder Nachlässe mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

8.3    Andere Dienstleistungen als Software-Abonnements

8.3.1     Die Gebühren für die Erbringung jeglicher Dienstleistungen sind die im Auftrag festgelegten Beträge oder, falls keine Gebühren festgelegt sind, die gemäß der im Auftrag festgelegten Gebührenordnung festgelegten Beträge.

8.3.2 Alle anderen Steuern, Zölle, Tarife oder ähnlichen Gebühren oder Abgaben, die beim Verkauf und/oder der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen durch QBS Software an den Kunden anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

8.3.3    Außer es wurde anderweitig ausdrücklich schriftlich festgelegt, gilt folgendes:

a)    Falls eine Pauschalgebühr oder ein fester Bestandteil einer Gebühr im Auftrag festgelegt ist, wird diese Pauschalgebühr oder der feste Bestandteil der Gebühr dem Kunden durch QBS Software vor der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung gestellt; und
b)    Jegliche Gebühren, die zusätzlich zu einem festen Bestandteil anfallen, werden dem Kunden durch QBS Software monatlich nachträglich oder in von QBS Software festgelegten kürzen Zeitabständen berechnet.

8.3.4    Verfügt der Kunde nicht über ein genehmigtes Kundenkreditkonto, sind alle durch QBS Software an den Kunden laut Klausel 8.3.3 ausgestellte Rechnungen zahlbar ohne Abzug bei Erhalt.

8.3.5    Verfügt der Kunde über ein genehmigtes Kundenkreditkonto, sind alle durch QBS Software an den Kunden laut Klausel 8.3.3 ausgestellte Rechnungen zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum oder innerhalb eines Zeitraums, der vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.3.6    QBS Software behält sich das Recht vor, die Bedingungen einer Kreditkontovereinbarung mit dem Kunden für alle in Rechnung gestellten Leistungen mit Wirkung ab dem Datum zu widerrufen oder zu ändern, an dem QBS Software den Kunden von einem solchen Widerruf oder einer solchen Änderung in Kenntnis setzt.

8.3.7    An QBS Software zu zahlende Beträge laut den Klauseln 8.3.4 und 8.3.5 sind in frei verfügbaren Mitteln und in der im Vertrag festgelegten Währung auf ein von QBS Software genanntes Bankkonto zu zahlen.

8.3.8    Außer falls anders im Gesetz vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, fällige Zahlungen egal welcher Höhe an QBS Software in Bezug auf eine Forderung für eine angebliche Vertragsverletzung durch QBS Software zurückzuhalten, noch steht dem Kunden ein Recht auf Aufrechnung zu.

8.3.9    Unbeschadet der sonstigen Rechte von QBS Software, wenn der Kunde einen Betrag am Fälligkeitstag nicht bezahlt, und vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen:

a)    hat QBS Software das Recht jeden Vertrag, der mit dem Kunden abgeschlossen wurde, zu kündigen und/oder die Bereitstellung von Dienstleistungen auszusetzen;
b)    entschädigt der Kunde QBS Software und hält QBS Software schadlos in Bezug auf alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die bei dem Versuch entstehen, solche überfälligen Beträge einzutreiben;
c)    Der gesamte zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Saldo des Kunden gegenüber QBS Software, egal auf welchem Konto, wird sofort fällig und zahlbar; und
d)    ungeachtet jeglicher vereinbarter Kreditvereinbarungen behält sich QBS Software das Recht vor, vom Kunden zu verlangen für jegliche Dienstleistungen im Voraus zu bezahlen und/oder jegliche zuvor vereinbarte Rabatte oder Nachlässe nachzuberechnen und/oder vereinbarte Rabatte oder Nachlässe mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

9. Rücknahmebedingungen

9.1        Außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen akzeptiert QBS Software keine Rückgabe von Produkten, es sei denn:

a)    Sie sind fehlerhaft und es ist nicht möglich, sie laut der Gewährleistung des Herstellers oder laut irgendeiner anderen anwendbaren Gewährleistung laut Klausel 6 zu reparieren; oder
b)    Sie sind fehlerhaft und die Herstellergewährleistung sieht einen Ersatz oder eine Erstattung durch QBS Software vor; oder
c)    Die Rücknahmebedingungen des Herstellers oder anderer Lieferanten von QBS Software erlauben Rücknahmen und die Produkte werden innerhalb einer solchen Frist und in einem solchen Zustand an QBS Software retourniert, dass sie von QBS Software an den Hersteller oder Lieferanten retourniert werden können; und
d)    Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den weiteren Bestimmungen dieser Klausel 9 retourniert.

9.2    Die Produkte gelten als vom Kunden angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung durch schriftliche Mitteilung an QBS Software abgelehnt wurden. Eine solche Mitteilung muss detaillierte Gründe für eine solche Ablehnung enthalten.

9.3    Insofern das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, werden jegliche Zahlungen, Gutschriften oder Rückerstattungen nach Retournierung solcher abgelehnter Produkte erst dann gewährt, wenn QBS Software eine entsprechende Erstattung des Einkaufspreises vom Hersteller, Lieferanten oder Versicherer erhalten hat, je nachdem was zutrifft.

9.4    Vor der Rücksendung von Produkten, die der Kunde gemäß Klausel 9.1 ablehnen möchte, muss der Kunde das Rücksendungsverfahren von QBS Software einhalten (Einzelheiten dazu stellt QBS Software auf Anfrage zur Verfügung) und insbesondere, aber nicht nicht beschränk auf, von QBS Software eine ausgewiesene Rücksendegenehmigungsnummer (“RMA-Nummer”) erhalten, die im Falle von Hardware und anderen physischen Produkten vom Kunden an gut sichtbarer Stelle auf der Verpackung der zurückzusendenden Produkte anzubringen ist. Die Erteilung einer RMA-Nummer dient ausschließlich administrativen Zwecken und ist nicht als Eingeständnis eines Fehlers und/oder einer wie auch immer gearteten Haftung von QBS Software in Bezug auf die zurückzugebenden Produkte zu verstehen.

9.5    Ohne vorherige Vereinbarung mit QBS Software darf/dürfen keine Hardware oder sonstigen physischen Produkte zurückgesendet werden.

9.6    Falls QBS Software der Rücksendung von Hardware oder anderen physischen Produkten zu anderen Zwecken als einer Repartur oder einem Austausch dieser Produkte zugestimmt hat, müssen diese in ihrer Originalverpackung und in einem sauberen, wiederverkaufbaren Zustand retourniert werden. Sollte dies nicht zutreffen, kann QBS Software die Annahme der Retoure verweigern.

9.7        Falls es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, kann QBS Software den Erhalt von Produkten eines Kunden in Verbindung mit einem Angebot über Inzahlungnahme eines Herstellers akzeptieren. Wenn QBS Software solche Produkte akzeptiert, tut es das als Vertreter für den Kunden und auf Risiko und Kosten des Kunden.

10. Datenschutz

10.1    Einzelheiten zu QBS Softwares Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter https://www.qbssoftware.de/datenschutz/.

10.2    Jede Partei verpflichtet sich, bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dem Vertrag die Datenschutzvorschriften (soweit auf die jeweilige Partei anwendbar,) einzuhalten.

10.3    Jede Partei wird:
a)    angemessene Sicherheits- und Schutzmaßnahmen und -verfahren zur Verhinderung von unbefugtem Zugriff oder Beschädigung auf oder aller Orte, an denen personenbezogene Daten von dieser Partei gespeichert und/oder verarbeitet werden, in Betrieb haben; und
b)    geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die von dieser Partei verarbeiteten personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und versehentlichem Verlust, Vernichtung, Veränderung oder Offenlegung zu schützen, und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen unter Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung und der Kosten ihrer Umsetzung ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das (a) dem Schaden, der aus einer solchen Verarbeitung, einem solchen Verlust, einer solchen Vernichtung oder einer solchen Beschädigung entstehen könnte, und (b) der Art dieser personenbezogenen Daten angemessen ist.

10.4    Falls der Kunde vorhat, personenbezogene Daten in seine Nutzung der von QBS Software gekauften Produkte und oder Dienstleistungen miteinzubeziehen oder dies tun könnte, muss er QBS Software bei Angebotsanfrage darüber informieren. Nach dieser Benachrichtigung wird QBS Software feststellen, ob QBS Software, der Kunde oder eine dritte Partei der Datenverarbeiter zum Zwecke der Verarbeitung ist, und dies dann dem Kunden mitteilen, und:

10.4.1      Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, muss die Partei, die die personenbezogenen Daten verarbeitet:

a)    Einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der anderen Partei, falls durch die Datenschutzvorschriften verlangt, abschließen;
b)    Solch personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Auftragsverarbeitungsvertrags der anderen Partei verarbeiten oder wie laut Gesetz oder den Bestimmungen vorgeschrieben; und
c)    Die andere Partei unverzüglich darüber informieren, falls sie eine Anfrage oder eine Mitteilung einer betroffenen Person erhält, die ihre Rechte laut der Datenschutzvorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten ausüben möchte, und (auf Kosten des Kunden) mit den vertretbaren Anweisungen des Kunden in Bezug auf diese Anfrage oder Mitteilung reagieren; oder

10.4.2      Soweit ein Dritter, der ein Hersteller oder Lieferant von QBS Software ist, aufgrund eines Kaufs der Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden von QBS Software Datenverarbeitungstätigkeiten durchführt, wird QBS Software:

a)    verlangen, dass dieser Dritte die in Klausel 10.3 festgelegten Verpflichtungen einhält;
b)    wo durch die Datenschutzvorschriften vorgeschrieben, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dritten abschließen, und/oder
c)    sich in angemessener Weise bemühen, den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Dritten und dem Kunden und/oder Endbenutzer zu erleichtern; oder

10.4.3      Soweit ein Dritter, der ein Kunde des Kunden oder ein Endbenutzer ist, aufgrund eines Kaufs der Produkte oder Dienstleistungen von QBS Software durch den Kunden Datenverarbeitungstätigkeiten durchführt, wird der Kunde:

a)    verlangen, dass dieser Dritte die in Klausel 10.3 festgelegten Verpflichtungen einhält;
b)     wo durch die Datenschutzvorschriften vorgeschrieben, einen
Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dritten abschließen, und/oder
c)    sich in angemessener Weise bemühen, den Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Dritten und QBS Software zu erleichtern.

10.5      Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, die notwendige informierte
Zustimmung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten an die andere Partei einzuholen, sofern dies laut den Datenschutzvorschriften erforderlich ist.

10.6     Jede Partei wird die andere unverzüglich informieren, falls:

a)    Sie Grund dazu hat anzunehmen, dass die Aktivitäten der anderen Partei eine Verletzung des Datenschutzgesetzes darstellen; und/oder
b)    Sie einen Sicherheitsverstoß in jeglicher Hinsicht vermutet oder aufdeckt, der die personenbezogenen Daten betreffen könnte, für die die andere Partei die Verantwortung trägt. Die Partei, die den Verstoß begangen hat, wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um solch einen Verstoß ausfindig zu machen und falls ausfindig gemacht, diesen Verstoß sofort beheben.

10.7     Die Verpflichtungen in dieser Klausel 10 bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

11. Geistige Eigentumsrechte

11.1    Das Eigentumsrecht an und die geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und den Medien, die diese Produkte beinhalten, gehen nicht an den Kunden über. Der Kunde oder der Endbenutzer ist lizenziert, diese Produkte in Übereinstimmung mit diesen Konditionen und des anwendbaren Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) der jeweiligen Produkte zu verwenden.

11.2    Jede Partei gewährt der anderen Partei eine einfache, beschränkte, widerrufliche Lizenz zur Nutzung ihrer geistigen Eigentumsrechte nur in dem Umfang, der für die andere Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist. Die Parteien vereinbaren, dass alle geistigen Eigentumsrechte, die vor dem Datum des Vertrages in Bezug auf Gegenstände bestanden, die bei der Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, Eigentum des bisherigen Inhabers dieser geistigen Eigentumsrechte bleiben.

11.3    Vorbehaltlich der Klausel 11.4 ist QBS Software (und/oder QBS Softwares Lieferkette und die Subunternehmer) Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, einschließlich erworbener Fähigkeiten, Techniken, Materialien, Konzepte oder Know-how, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemacht, entwickelt oder genutzt wurden, sowie aller Verbesserungen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen vorgenommen oder entwickelt werden, und ist uneingeschränkt berechtigt, diese in jeder Weise zu nutzen, die QBS Software angemessen erscheint. Um jeden Zweifel auszuschließen, schließt dies alle Verbesserungen oder Änderungen an Produkten während der Laufzeit des Vertrages ein.

11.4    Nichts in Klausel 11.3 ist so auszulegen oder hat Auswirkungen auf eine Übertragung von Rechten, Eigentumsrechten oder Interessen an den geistigen Eigentumsrechten des Kunden oder von QBS Software.

11.5    Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QBS Software das Benutzerhandbuch oder jegliche andere Dokumentation, die dem Kunden in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wurde, ganz oder teilweise zu kopieren oder auf sonstige Art und Weise zu reproduzieren.

11.6    Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte des Herstellers an den Produkten nicht zu verletzen oder irgend jemand anderem dabei zu helfen, dies zu tun, oder die Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) zu verletzen. Der Kunde hält QBS Software schadlos von jeglichen Ansprüchen des Herstellers, die auf eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Herstellers oder auf eine Verletzung des Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) zurückzuführen sind, wenn diese Verletzung auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist.

11.7    Im Hinblick auf die von QBS Software an den Kunden gelieferten Produkte oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, QBS Software umgehend zu informieren, wenn er von einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von QBS Software oder des Herstellers durch einen Dritten Kenntnis erlangt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Verletzung des Endbenutzer-Lizenzvertrags durch den Endbenutzer), und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um QBS Software und/oder den Hersteller bei der Wahrung ihrer geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen.

12. Haftungsbeschränkung – Der Kunde wird auf die Bestimmungen dieser Klausel besonders aufmerksam gemacht.

12.1    Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung aus, für:

12.1.1    Tod oder Körperverletzung verursacht durch Fahrlässigkeit;

12.1.2    Betrug oder arglistige Täuschung;

12.1.3    vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten; oder

12.1.4    jegliche andere Haftung, die von Seiten des Gesetzes nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

12.2    Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 12 gelten für jede Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit jeglichem Vertrag oder der Lieferung jeglicher Produkte durch QBS Software ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückgabe oder anderweitig.

12.3    Die Parteien sind sich einig, dass die Haftungsbeschränkungen in diesen Konditionen und in der Klausel 6 angesichts der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Parteien und ihrer Möglichkeit, eine angemessene Versicherung für die entstehenden Risiken abzuschließen, angemessen sind. Vorbehaltlich der Klauseln 12.1 und 12.4, übersteigt die Gesamthaftung, die jede Partei der anderen in Bezug auf alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Verträgen oder der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch QBS Software schuldet, nicht 100 % der vom Kunden in den letzten 12 Monaten für die Produkte oder Dienstleistungen, auf die sich der Anspruch/die Ansprüche beziehen, gezahlten Gebühren.

12.4    Vorbehaltlich der Klausel 12.1 haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für die nachstehenden Arten von Verlusten in Verbindung mit jeglichen Verträgen oder der Lieferung von Produkten durch QBS Software:

12.4.1     Gewinnausfall;

12.4.2     jegliche Herausgabe des Gewinns;

12.4.3     Verlust von Verkäufen oder Geschäften;

12.4.4    Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;

12.4.5     Verlust von erwarteten Einsparungen;

12.2.6    Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;

12.4.7     Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts; und

12.4.8   indirekte Schäden oder Folgeschäden.

12.5      Diese Klausel 12 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

13. Beendigung

13.1    QBS Software ist berechtigt, jeden Vertrag zu kündigen und die komplette oder jegliche Arbeit an laufenden oder zukünftigen Lieferungen und Teillieferungen von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen, und ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden berechtigt, den nicht gelieferten oder nicht erbrachten Teil eines Vertrages zu stornieren und die gesamten gemäß dem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung fälligen Gebühren als sofort zahlbar zu betrachten, wenn:

13.1.1    der Kunde einen wesentlichen Vertragsverstoß gegen jegliche Bestimmung dieses Vertrags begeht (einschließlich, wenn der Kunde einen laut Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt) und (falls eine solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an den Kunden behebt oder falls der Kunde wiederholt wesentliche Vertragsverstöße begeht;

13.1.2    der Kunde Schritte oder Maßnahmen unternimmt im Zusammenhang mit dem Eintritt in eine Insolvenzverwaltung, vorläufige Abwicklung oder einen Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer zahlungsfähigen Sanierung), der Erwirkung eines Moratoriums, der Insolvenz (ob freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss, außer zum Zweck einer zahlungsfähigen Sanierung), der Ernennung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung erfolgt, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung;

13.1.3      der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder zu beenden droht; oder

13.1.4      sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass seine Fähigkeit, die Bedingungen des Vertrages zu erfüllen, gefährdet ist.

13.2    Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, ist QBS Software berechtigt, die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags oder jeglichen anderen Vertrags zwischen dem Kunden und QBS Software auszusetzen, falls der Kunde eines der in Klausel 13.1 genannten Ereignisse erfüllt oder QBS Software vertretbarerweise davon ausgeht, dass der Kunde kurz davor steht, eines dieser Ereignisse zu erfüllen, oder wenn der Kunde einen im Rahmen des Vertrags fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

13.3    Bei Beendigung des Vertrags durch QBS Software laut Klausel 13.1. oben gilt:

a)    Der Kunde muss QBS Software sofort alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen von QBS Software bezahlen und, in Bezug auf die gelieferten Produkte und Dienstleistungen, für die bisher noch keine Rechnung übermittelt wurde, muss QBS Software eine Rechnung stellen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zahlbar ist; und
b)    sollte der Kunde es versäumt haben eine Zahlung ohne Abzug für jegliche Software zu leisten, muss der Kunde sofort aufhören, diese Software zu verwenden und diese sowie alle Kopien dieser Software auf eigene Kosten von allen Computern, Kommunikationssystemen und anderen elektronischen Geräte entfernen und zurücksenden oder vernichten (eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung ist an QBS Software zu senden, dass diese auch stattgefunden hat).

13.4        Beendigung oder Erlöschen des Vertrags, wie auch immer es zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für jegliche Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.

13.5    Jede Bestimmung in jeglichem Vertrag, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach Beendigung oder Erlöschen des Vertrages in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleibt vollumfänglich in Kraft und wirksam.

14.  Höhere Gewalt

Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Art und Weise für ein Versäumnis oder eine Verspätung oder für die Folgen einer Verspätung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen laut jeglichem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen, wozu zur Vermeidung von Zweifeln (und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) auch behördliche Maßnahmen zählen, Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Feuer, Überschwemmung, Epidemien, Arbeitskämpfe, einschließlich Arbeitskämpfe, an denen die Belegschaft oder ein Teil der Belegschaft der betreffenden Partei beteiligt ist, Beschränkungen oder Verzögerungen, die den Versand oder die Transportunternehmen betreffen, die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von ausreichenden oder geeigneten Materialien, Währungsbeschränkungen und höhere Gewalt. Weder die Nichtzahlung von Gebühren durch den Kunden noch die Nichtbezahlung des Kunden durch seine Kunden gilt als höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel 14.

15. Gebiete, die mit einem Embargo belegt sind

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, folgendes nicht zu tun:

a)    Jegliche Produkte in Länder oder Gebiete zu exportieren oder zu reexportieren in denen ein solcher Export oder Reexport durch die Gesetze und Bestimmungen dieses Landes oder Gebiets oder durch Gesetze und Regularien von Deutschland, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika oder durch internationales Recht („Gebiete, die mit einem Embargo belegt sind“) verboten sind; oder
b)    Weiterverkauf von Produkten an Dritte, außer solche Weiterverkäufe geschehen auf der Grundlage, dass der Dritte die Produkte und Dienstleistungen nicht an Gebiete, die mit einem Embargo belegt sind, exportiert oder reexportiert.

16. Allgemeines

16.1    Übertragung und weitere Geschäftsbeziehungen.

a)    QBS Software ist jederzeit berechtigt, jegliche oder alle Rechte und Pflichte aus jeglichem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, ein Treuhandverhältnis zu begründen oder in sonstiger Weise damit umzugehen oder die Lasten aus einem Vertrag zu übertragen.
b)    Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus jeglichem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung QBS Softwares abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, ein Treuhandverhältnis begründen oder in sonstiger Weise damit verfahren.

16.2    Vertraulichkeit

a)    Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während des Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei (“Vertrauliche Informationen”) an irgendwelche Personen weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 16.2(b) zulässig.
b)      Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei preisgeben:

(i)    an seine Vertreter, die diese Informationen kennen müssen (jeder davon ein „zugelassener Informationsempfänger“) um Möglichkeiten für den Abschluss von Verträgen durch die Parteien zu prüfen, die Bedingungen eines Vertrags auszuhandeln, die Vertreter ihre Pflichten in Bezug auf einen Vertrag erfüllen zu lassen oder die Rechte einer Partei auszuüben oder ihre Pflichten aus einem Vertrag zu erfüllen (jeweils ein “Zulässiger Zweck”). Jede Partei stellt sicher, dass jeder zugelassene Informationsempfänger, dem sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, die in dieser Klausel 16.2 genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen kennt und stellt sicher, dass jeder zugelassene Informationsempfänger diese so einhält, als wäre der zugelassene Informationsempfänger eine Vertragspartei; und
(ii)    So wie es das Gesetz, ein zuständiges Gericht oder jegliche Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorschreiben kann.

c)   Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen als einen zulässigen Zweck verwenden.

16.3    Gesamtvereinbarung

a)    Die Verträge (einschließlich dieser Konditionen) stellen gemeinsam die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und und ersetzen und bringen alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, egal ob schriftlich oder mündlich, die sich auf ihren Vertragsgegenstand beziehen, zum Erlöschen.
b)    Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, stimmen die Parteien folgendem zu:

(i)         Sie haben keine Rechtsmittel in Bezug auf jegliche Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob diese schuldlos oder fahrlässig abgegeben wurden), die nicht in einem Vertrag enthalten sind; und
(ii)         Sie haben keinen Anspruch bei schuldloser oder fahrlässiger Falschdarstellung oder einer fahrlässigen falschen Angabe, die auf einer Aussage in einem Vertrag beruht.

16.4    Beziehung zwischen den Parteien
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung wird mit keinem Vertrag beabsichtigt, oder gilt als beabsichtigt:

a)    eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu gründen;
b)    eine der Parteien zum Vertreter der anderen Partei zu machen;
c)    eine der Parteien zu ermächtigen, Verpflichtungen für die andere Partei einzugehen oder in deren Namen zu handeln; oder
d)    eine Lizenz an irgendeinem geistigen Eigentumsrecht zu schaffen

und bei einem Weiterverkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung durch den Kunden, muss dieser Weiterverkauf durch den Kunden als Auftraggeber erfolgen.

16.5    Vertragsänderung

Keine Vertragsänderung jeglichen Vertrags wird wirksam, bevor diese nicht schriftlich erfolgt und durch die Parteien unterzeichnet wurde (oder durch deren autorisierte Vertreter). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich QBS Software das Recht vor, diese Konditionen zu einem Zeitpunkt und in einer Weise zu ändern, die es für angemessen hält und diese dann in der dann aktuellen Version dieser Konditionen unter https://www.qbssoftware.de/agb/ zu veröffentlichen. QBS Software stellt dem Kunden auf Anfrage eine Ausgabe davon in Papierform zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns aktuelle Fassung der Konditionen für diesen Vertrag, und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die geänderten Konditionen akzeptiert, wenn er einen Auftrag erteilt, ohne schriftlich einer Änderung der Konditionen gegenüber der Fassung der Konditionen, die für einen früheren Vertrag galt, zu widersprechen.

16.6    Verzicht

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

16.7    Salvatorische Klausel

Es ist die Absicht der Parteien, dass jede Bestimmung dieser Konditionen einzeln für sich steht und dass, wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung jeglichen Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, diese ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbar werdende Bestimmung oder dieser Teil der Bestimmung nicht so ausgelegt werden darf, als ob sie die Bereitschaft der Parteien, den Vertrag zu den übrigen Bedingungen abzuschließen, beeinträchtigt hätte. Dementsprechend berührt die Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit jeglicher Klausel oder eines Teils einer Klausel nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrages. Wenn eine Vertragsbestimmung gemäß dieser Klausel 16.7 als gestrichen gilt, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die so weit wie möglich das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.

16.8    Mitteilungen

16.8.1    Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation, die einer Partei in Verbindung mit jeglichem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und muss:

a)    persönlich oder per Post oder Zustelldienst am nächsten Werktag an ihrem eingetragenen Firmensitz (wenn es sich um eine Firma handelt) oder an ihrem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder
b)    per E-Mail an die im Auftrag angegebene Adresse gesendet werden.

16.8.2    Jegliche Mitteilung oder Kommunikation gilt als erhalten:

a)    wenn sie am nächsten Werktag per Post oder um 9.00 Uhr am zweiten Werktag durch einen Zustelldienst versandt wurde, oder, falls später, zu dem vom Zustelldienst aufgezeichneten Zeitpunkt; oder
b)    bei Versendung per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt oder auf einen gesetzlichen Feiertag am Empfangsort fällt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten (die nicht auf einen gesetzlichen Feiertag am Empfangsort fallen).

16.8.3    Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung in Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren oder, falls zutreffend, einem Schiedsverfahren oder einer anderen Methode der Streitbeilegung.

16.9    UN-Konvention

Das UN-Kaufrecht  ist ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen.

16.10    Anwendbares Recht

Jeder Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen.

16.11    Gerichtsstand

Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, bei den Gerichten in München, Deutschland, liegt. Alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag oder seine Auslegung betreffen, sollen in diesem Gerichtsstand entschieden werden.

Stand 12/2022 (ST)