Kein anderer Trend hat uns in den letzten Jahren so sehr beschäftigt wie die digitale Transformation.
Der häufig auch als Synonym verwendete digitale Wandel beschreibt nicht nur die Umstellung auf Online-Anwendungen gemeint, sondern die Digitalisierung ganzer Prozesse. Typischerweise spricht man von digitalen Anwendungen, die das Kundenerlebnis, sowie die Kundenerwartungen, in den Vordergrund stellen. Digitalisierung selbst ist nur ein erster Schritt der digitalen Transformation.
Unternehmen können sich diesem Wandel nicht entziehen, wenn sie ihre (potenziellen) Kunden*innen erreichen wollen, denn diese erwarten einfache und personalisierte Interaktionen. Unternehmen profitieren von diesen optimierten Kundenerlebnissen genauso. Interne Prozesse werden vereinfacht, beschleunigt und miteinander integriert. Auf diese Weise begegnen Unternehmen den Wünschen ihrer Zielgruppe besser und können schneller Umsatz generieren.
Jedes Unternehmen geht bei der digitalen Transformation einen anderen Weg und ist auf einem anderen digitalen Entwicklungsstand. Doch moderne digitale Technologien und die darauf beruhenden Abläufe sind flexibel genug, um bewährte Vorgehensweisen für die eigene erfolgreiche Transformation adaptieren zu können.
E-Signaturen und elektronische Dokumentenverwaltung sind ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation, mit deren Hilfe sich interne und externe Prozesse enorm vereinfachen lassen – und hierfür ist DocuSign für Ihre Kunden der Partner der Wahl.
Und wir als offizieller Distributionspartner von DocuSign sind für Sie als Reseller die erste Wahl.
Mit uns als DocuSign-Partner profitieren sowohl Sie als auch Ihre Kunden nicht nur von großartigen Konditionen sondern vor allen Dingen auch von unserer Expertise, die es uns ermöglicht, Ihnen bei großen und kleinen Projekten mit exzellenter Beratung zur Seite zu stehen. Überlassen Sie uns den Großteil der administrativen Tätigkeiten und fokussieren Sie sich darauf, Ihren Umsatz zu steigern.
Denn mit mehr als einem Dutzend Anwendungen und mehr als 400 Integrationen kann DocuSign Unternehmen helfen, bessere Kunden- sowie Mitarbeitererlebnisse zu schaffen und gleichzeitig schneller, risikofreier und kostengünstiger Geschäfte abzuwickeln.
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Die praktischen Leitfäden erklären ausführlich, was Sie und Ihre Kunden vor Einführung einer elektronischen Signatur -Lösung wissen und beachten sollten und welche Vorteile DocuSign bietet.
DocuSign eSignature
Bei der elektronischen Signatur von DocuSign handelt es sich um die weltweit führende Lösung zum Senden und Signieren von Verträgen online.
Die Vorteile der elektronischen Signatur
Die elektronische Signatur gehört zu den wichtigsten Instrumenten, die den Verzicht auf Papier möglich machen und damit den digitalen Wandel vorantreiben.
Gleichzeitig bietet die elektronische Signatur folgende Vorteile:
Wird die Dokumenten-sicherheit für Unterlagen erhöht, die an die vorgesehenen Empfänger gesendet werden.
Wird Zeit eingespart, da Signaturen innerhalb weniger Minuten eingeholt werden können.
Werden die Betriebskosten für Papier, Druck und Porto gesenkt.
Wird die Umwelt geschont – papierloses Arbeiten macht es möglich!
Ob Genehmigung eines Handelsvertrags, Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Bestätigung einer anderen Vereinbarung – mit der elektronischen Signatur kann der Geschäftsalltag in allen Abteilungen eines Unternehmens optimiert werden: Von der Personalabteilung, über den Einkauf bis zum Vertrieb. Verwaltungsarbeit, Postsendungen, verlorene Dokumente und zeitintensive Arbeitsschritte, um eine Unterschrift einzuholen, gehören mit DocuSign eSignature der Vergangenheit an.
Ist die elektronische Signatur rechtsgültig?
In den allermeisten Ländern der Welt sind E-Signaturen gesetzlich anerkannt. Die eIDAS-Verordnung (Electronic IDentification And Trust Services) regelt seit 1. Juni 2016 in der Europäischen Union die verschiedenen Arten von Signaturen (Einfach,
Fortgeschritten und Qualifiziert) und deren Verwendung. Sie definiert die Rahmenbedingungen für die Verwendung elektronischer Signaturen und hat die Vorschriften für diese in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht.
Was ist die eIDAS-Verordnung?
Die in der gesamten EU gültige eIDAS-Verordnung schafft transparente gesetzliche Rahmenbedingungen, die es erlauben, über Ländergrenzen hinweg einfacher Geschäfte zu machen. Sie besagt, dass E-Signaturen vor Gericht als Beweismittel dienen dürfen und ihnen die Rechtsgültigkeit aufgrund der elektronischen Form nicht abgesprochen werden kann.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nur für einen geringen Prozentsatz aller Geschäftsvorgänge notwendig, für die meisten Rechtsgeschäfte reicht eine einfache E-Signatur aus.
Im Rahmen des einzelstaatlichen Rechts darf jedes Land selbst definieren, welche Art der Signatur für welches Rechtsgeschäft erforderlich ist.
Die 3 Arten von elektronischen Signaturen und deren Rechtswirksamkeit
Keine besonderen Anforderungen werden an die einfache elektronische Signatur gestellt. So können Nutzer ein Online-Formular mit nur wenigen Klicks signieren. Jedoch ist das Vorgehen anfällig für Fälschungen und Betrug. Wenn nur die Textform erforderlich ist, lassen sich mit der einfachen elektronischen Signatur Dokumente dennoch rechtswirksam unterschreiben.
Die forgeschrittene elektronische oder digitale Signatur bietet eine deutlich größere Rechtssicherheit. Dabei wird ein Datenpaket in das Dokument integriert, sodass der Unterzeichner eindeutig zu identifizieren ist und sichergestellt wird, dass am Dokument nach der Unterzeichnung keine Änderungen vorgenommen wurden. Wenn im im Signaturprozess Ausweisdokumente hochgeladen oder Kontrollhäkchen markiert werden müssen, erhöht dies noch einmal die Beweiskraft.
Wenn bei Verträgen eine handschriftliche Unterschrift erfordert wird, erfüllt nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die Anforderungen.Da der Nutzer ein Identifikationsgerät (USB-Stick oder SmartCard) verwenden muss, ist der Prozess eher aufwendig, weshalb er meist nur in besonders sensiblen Fällen gewählt wird. Laut eIDAS Verordnung ist ein Dokument, das mit einer QES signiert wurde, in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur.
Das BGB schreibt beispielsweise vor, das gewisse Verträge, die in den Aufgabenbereich der Personalabteilung fallen, mit der qualifizierten Signatur unterzeichnet werden müssen.
Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über DocuSign erfahren und wie Sie von unserer Partnerschaft profitieren könnnen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.